Hannah Konda

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.) Auftrag

(1) Die Bildgestaltung und künstlerisch-technische Gestaltung sowie einie eigene Auswahl der Bilder bleiben der Auftragnehmerin vorbehalten. Es gibt keine verbindliche Mindesanzahl an Bildern, die dem Kunden am Ende zur Verfügung gestellt werden. Unabhängig hiervon respektieren die Auftraggeber die künstlerische Freiheit und den individuellen Stil der Fotografin. Die Auftraggeber sind sich bewusst, dass die Arbeiten von diesem Stil stets geprägt sind. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen.

(2) Änderungen am Auftrag während oder nach Beginn der Produktion sind mit der Berechnung eines entsprechenden Mehraufwandes verbunden. Bereits begonnene Leistungen sind wie vereinbart voll zu vergüten.

2.) Vergütung

(1) Die Auftraggeber verpflichten sich zur Überahme der verinbarten Kosten (Angebot/Vertrag).

(2) Bei Annahme des Angebots/Vertragsunterzeichnung mit einem Wert über 500,00 € (fünfhundert Euro) ist eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 10% brutto anzuzahlen, welche mit dem Gesamtbetrag verrechnet wird. Dieser Betrag wird nach Vertragsabschluss und bei Rechnungserstellung sofort fällig, der Restbetrag nach dem Shooting/der Hochzeit. Die Bereitstellung der Fotos erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.

(3) Überschreitet der Auftrag die vereinbarte Zeit, ist die Fotografin berechtigt, den Mehraufwand für die tatsächlich angefallene Zeit zusätzlich in Rechnung zu stellen. (Preise laut Preisliste)

(4) Kommen die Auftraggeber ihren, zur Erledigung des Auftrages erforderlichen, Mitwirkungsleistungen nicht nach oder entstehen für die Fotografin bei Auftragsannahme nicht absehbare Wartezeiten aus Gründen, die die Auftraggeber zu vertreten haben, ist die Fotografin dazu berechtigt, auch bei Vereinbarung eines Festpreises einen im Verhältnis zu dem Mehraufwand stehenden Aufpreis in Rechnung zu stellen.

3.) Nutzungs- und Urheberrechte

(1) Der Fotografin stehen die Urheberrechte an den von ihr angefertigen Lichtbildern und Lichtbildwerken nach dem Urhebergesetz zu.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, erhalten die Auftraggeber an den von der Fotografin angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken.

(3) Eine entgeltliche Nutzung der Lichtbilder und Lichbildwerken bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin.

(4) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

(5) Grundsätzlich ist die Fotografin als Urheberin bei jeder Veröffentlichung der Lichtbilder und Lichtbildwerke zu benennen. Bei Veröffentlichungen im Internet und in sozialen Netzwerken ist mindestens einmalig ein Verweis auf die Website www.hannahkonda.com, alternativ den Social-Media-Account @hannahkondafotografie zu platzieren.

(6) Den Auftraggebern ist die Vervielfältigung und Bearbeitung im Sinne von §60 UrhG nut dann gestattet, wenn ihnen die hierfür erforderlichen Rechte von der Fotografin übertragen worden sind. Die Anwendung von §60 UrhG wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(7) Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder sonstigen Rohdateien, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist.

4.) Abnahme/ Lieferung / Eigentumsvorbehalt

(1) Die Fotografin liefert die fertigen Fotos in hochauflösendem JPG Format innerhalb von max. 5 Wochen nach dem Shooting aus.

(2) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder und Lichtbildwerke im Eigentum der Fotografin.

(3) Die Leistungen der Fotografin gelten ohne vorbehalt abgenommen, wenn die Auftraggeber die erhaltenen Lichtbilder oder Lichtbildwerke zu der vorgesehenen Verwendung nutzen, ohne die Fotografin auf etwaige Mängel hinzuweisen.

(4) Die Fotografin ist berechtigt, auf den von ihr erstellten Lichtbildern und Lichtbildwerken auf ihre Urheberschaft hinzuweisen, ohne dass den Auftraggebern hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

(5) Die Aufbewahrung der digitalen Bilddateien ist nicht Teil des Auftrags. Sie erfolgt demnach ohne Gewähr.

5. Vertragsabschluss / Kündigung

(1) Der Auftrag/ der Vertrag tritt in Kraft und das Datum ist verbindlich gebucht, wenn die Auftraggeber der Fotografin den Auftrag bestätigen/ den Vertrag unterschrieben auf dem Postweg oder per E-Mail (info@hannahkonda.de) zugesendet haben.

(2) Erfolgt eine Absage/Kündigung des Auftrages durch die Auftraggeber, aufgrund nicht von der Fotografin zu vertretener Gründe, so bleiben die Auftraggeber zur Zahlung des verienbarten Entgeltes in nachstehendem Umfang verpflichtet:

Pass-, Bewerbungsfotos oder Shooting:
Bis 48 Stunden vor Beginn des Shootings, können die Auftraggeber ohne Zahlung den Termin stornieren.
Erfolgt eine Absage weniger als 48 Stunden vor Beginn des Shootings, steht der Fotografin der vereinbarte Basis Preis in vollem Umfang zu.

Hochzeitsreportagen:
Bis zur vier Monate vor Beginn der Hochzeit, sind die Auftraggeber zur Zahlung der Terminreservierungsgebühr verpflichtet; diese wird von der Fotografin einbehalten. Eine weitere Vergütung wird nicht fällig.
Erfolgt eine Kündigung weniger als vier Monate vor Beginn der Hochzeit, steht der Fotografin die vereinbarten Vergütung in vollem Umfang zu. In allen vorgenannten Fällen bleibt es den Auftraggebern unbenommen, nachzuweisen, dass der Fotografin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.) Haftung

(1) Die Fotografin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Fotografin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesnetlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsbehilfen und Vertretern haftet die Fotografin in demselben Umfang.

(2) Die Regelung des vorstehenden Absatzes (1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Anfwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

(3) Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit oder sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, befreien die Fotografin für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist die Fotografin nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Die Fotografin wird im Falle höherer Gewalt die Auftraggeber unverzüglich von dem Eintritt der Verhinderung unterrichten, eine bereits gezahlte Anzahlung unmittelbar erstatten und sich um einen Ersatzfotografen bemühen. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

7.) Rechte am eigenen Bild/Einräumung Veröffentlichungsrechte

(1) Für die Fotografin ist es wichtig, Bilder von erstellten Arbeiten zu veröffentlichen. Der Auftraggeber kann dieser Regelung schriftlich widersprechen.

(2) Die Auftraggeber stellen sicher, dass alle Personen, deren Abbildung von ihrem Auftrag erfasst werden, mit der Anfertigung einer entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind. Einschränkungen hinsichtlich der Verwertung solcher Aufnahmen teilen die Auftraggeber der Fotografin vor Beginn des Shootings/ der Hochzeit unaufgefordert mit.

8.) Sonstiges und Schlussbestimmung

(1) Mündliche Nebenabreden zum Auftrag/ dem Vertrag bestehen zum Zeitpunkt der Auftragsannahme/ des Vertragsabschlusses nicht und bedrüfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt.